
Remedium - Die gütliche Erbauseinandersetzung von Immobilien
Lösen Sie Konflikte und profitieren Sie von Ihrem Vermögen

- Schnelle Auszahlung Ihres Erbteils
- Ausschluss der Teilungsversteigerung
- Faire Bewertung statt hohem Preisabschlag
- Rundum-sorglos-Verwaltung (mit Miteigentümervereinbarung)
- Erhalt des Familienfriedens

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Wochen Auszahlung möglich
Versteckte Gebühren
Transparente Preisfindung
Was tun, wenn die Interessen der Miterben auseinandergehen?
Ein Beispiel zweier Immobilienerben
Bruder
Will das geerbte Objekt veräußern, um sich Lebenswünsche zu erfüllen

Schwester
Will das geerbte Objekt langfristig verwalten, d.h. sanieren und vermieten
Die Miterben können gesetzlich nur zusammen über das Objekt verfügen.
Solange sie sich nicht auf einen Verkauf oder eine gemeinsame Verwaltung einigen, stehen sie im Konflikt.
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Die häufigsten Folgen ungelöster Erbkonflikte

Resultierende Komplikationen
Die aus Miterbenkonflikten resultierenden Probleme reichen von jahrelanger Dysfunktionalität über emotionalen Stress, finanzielle Einbußen und einen möglichen Verfall des Objekts.
Scheinbare Lösung
Eine Teilungsversteigerung ist kein geeigneter Ausweg. Dies insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer und Kosten sowie den oftmals deutlich unter Marktwert ausfallenden Erlös.
Vermeintliche Alternativen
Es gibt zwar Käufer und Vermittler einzelner Erbteile. Diese erwerben einen Anteil jedoch zu starken Abschlägen. Anschließend erzwingen sie meist selbst die Teilungsversteigerung.
Die Remedium-Lösung: Konstruktiv, fair und für alle Beteiligten ein Gewinn
1
Anteilskauf
Remedium erwirbt den Anteil verkaufswilliger Miterben zu einer fairen, marktgerechten Bewertung – per notariellem Erbteilskauf oder, wenn alle Miterben mitwirken, im Wege einer Teilerbauseinandersetzung. So erhalten diese schnell Liquidität, ohne selbst eine Teilungsversteigerung beantragen zu müssen.
2
Professionelle Bewirtschaftung
Mit einer Miteigentümervereinbarung stellt Remedium als neuer Miteigentümer Verwaltung, Vermietung und bei Bedarf die Sanierung der Immobilie sicher: Wir beauftragen eine geeignete Hausverwaltung, übernehmen die gesamte Abstimmung mit ihr und berichten allen Miteigentümern regelmäßig.
3
Vertraglicher Ausschluss der Teilungsversteigerung
Mit einer Miteigentümervereinbarung schließen Remedium und die verbleibenden Miterben die Teilungsversteigerung aus. Die Vereinbarung ist ein Angebot an die verbleibenden Miterben; Voraussetzung für den Erwerb ist sie nicht. Verbleibende Miterben behalten ihre Eigentumsrechte und profitieren langfristig vom Immobilienwert.
4
Win-Win für alle Beteiligten
Verkaufswillige Miterben können ihre Pläne verwirklichen, verbleibende Miterben genießen Sicherheit, Entlastung und potenzielle Wertsteigerung – ohne Streit.
Teilungsversteigerung vs. Remedium-LösungWas kostet Sie der Konflikt wirklich?
Vergleichen Sie Ihren tatsächlichen Nettoerlös – mit und ohne Remedium.
Unsere Leistungen bei konfliktbelasteten Erbengemeinschaften
Remedium strukturiert Lösungen für festgefahrene Erbengemeinschaften mit Immobilienbezug. Wir analysieren die wirtschaftliche Ausgangslage, entwickeln tragfähige Lösungsmodelle und begleiten die Umsetzung bis zum Abschluss.
Wirtschaftliche Analyse
Wir prüfen alle relevanten Unterlagen und entwickeln eine belastbare Entscheidungsgrundlage auf Basis von Erträgen, Struktur und Risiken.
Tragfähige Lösungsmodelle
Wir strukturieren umsetzbare Transaktionswege – wirtschaftlich sinnvoll und ohne eskalierende Maßnahmen.
Strukturierte Prozessbegleitung
Wir steuern Kommunikation, Abstimmung und Umsetzung bis zum Abschluss – klar, koordiniert und zielgerichtet.
So entstehen planbare, marktgerechte Lösungen auch in komplexen und konflikthaften Eigentümerstrukturen.
Win-win für Erbengemeinschaften
Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung
Statt jahrelanger Auseinandersetzungen ist eine Auszahlung in unter 10 Wochen möglich.

Ihr Vermögen nutzen
Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg
Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.
Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket
Mit einer Miteigentümervereinbarung stellt Remedium die Verwaltung sicher: Wir beauftragen eine geeignete Hausverwaltung, übernehmen die gesamte Abstimmung mit ihr und berichten Ihnen regelmäßig. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung
Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung kann der Immobilienwert steigen.

Ausschluss der Teilungsversteigerung
Mit unserer Miteigentümervereinbarung ist die Teilungsversteigerung ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.
Für wen eignet sich Remedium?
Remedium arbeitet mit Miterben in blockierten Erbsituationen — nicht mit jedem.
GEEIGNET FÜR
- Mindestens ein Miterbe blockiert eine einvernehmliche Lösung
- Nachlassimmobilien sind vorhanden und die wirtschaftliche Verwertung ist strittig
- Eine Teilungsversteigerung droht oder wurde bereits beantragt
- Unklarheiten bei Hausverwaltung, Abrechnungen oder Zahlungsströmen belasten die Situation
- Eine planbare, marktgerechte Lösung ist gewünscht — ohne Vorabkosten
NICHT GEEIGNET FÜR
- Erbengemeinschaften, die bereits einvernehmlich handeln und keine externe Strukturierung benötigen
- Nachlässe ohne Immobilienbezug
- Rein rechtliche Beratung oder Vertretung — dafür arbeiten wir mit spezialisierten Juristen zusammen
- Personen, die eine schnelle Lösung auf Kosten anderer Miterben suchen — statt eines fairen, umsetzbaren Ergebnisses
- Situationen, in denen es vorrangig darum geht, einem Miterben zu schaden — statt ein faires, umsetzbares Ergebnis zu erreichen
Umgesetzter Beispielfall
50%-Erwerb an einer Wohnimmobilie mit 26 Einheiten im Großraum Darmstadt
Remedium erwarb off-market einen 50%-Anteil an einer vermieteten Wohnimmobilie mit rund 1.800 m² Wohnfläche. Eine vertraglich definierte Governance- und Werterhaltungsstruktur schafft die Grundlage für eine professionelle langfristige Bewirtschaftung.
26
Wohneinheiten
1.800 m²
Wohnfläche
50 %
Anteil erworben
Rhein-Main-Gebiet

Umgesetzter Beispielfall
Aufgelöste Erbengemeinschaft mit 44 Einheiten im Großraum München
Remedium machte eine jahrelang blockierte Erbengemeinschaft mit rund 3.600 m² Wohnfläche wieder transaktionsfähig – mit innerfamiliärer Lösung.
44
Wohneinheiten
3.600 m²
Wohnfläche
Innerfamiliäre Lösung

Management & Beirat

Robert Lindenstreich
Geschäftsführender Gesellschafter
Robert Lindenstreich verfügt über langjährige Erfahrung aus dem Investment Banking, darunter bei Rothschild, und ist der Ideengeber und Visionär von Remedium. Er hat u.a. an der WHU-Otto Beisheim School of Management studiert.

Florian Kania
Geschäftsführender Gesellschafter
Florian Kania verfügt über langjährige Erfahrung aus dem Investment Banking, darunter bei Goldman Sachs, sowie dem Aufbau und der operativen Führung von Unternehmen. Er hat u.a. an der WHU-Otto Beisheim School of Management studiert.

RA Dr. Andreas Oldenbourg
Beirat & Gesellschafter
Dr. Andreas Oldenbourg ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und der Transaktionsberatung, insbesondere in den Bereichen M&A, Private Equity und Venture Capital. In diesen Bereichen wird er u.a. von der Handelsblatt Publikation „Deutschlands Beste Anwälte“ seit Jahren in der Liste der „Best Lawyers“ geführt.

Prof. Dr. Axel Wieandt
Beirat & Gesellschafter
Prof. Dr. Axel Wieandt ist ein ausgewiesener Finanz- und immobilienexperte. Er war u.a. Vorstandsvorsitzender der Hypo Real Estate und pbb Deutsche Pfandbriefbank sowie der Valovis Bank.

Bastian Unger
Beirat & Gesellschafter
Das Family Office um Bastian Unger investiert in Immobilien, Beteiligungen und Kapitalanlagen und möchte Remedium durch die Immobiliennähe aktiv in der Entwicklung unterstützen.

Kurt Schöffer
Beirat & Gesellschafter
Kurt Schöffer war Geschäftsführer des deutschen IT-Dienstleisters Auticon und hat das Unternehmen in einen Global-Player mit über 30 Standorten und rund 600 Mitarbeitenden ausgebaut. Davor war er langjähriger geschäftsführender Gesellschafter der DNS Gruppe.

Sebastian Johnston
Beirat & Gesellschafter
Sebastian Johnston ist langjähriger Unternehmer und Investor. Er hat
zahlreiche Technologieunternehmen gegründet und begleitet und ist u.a. Partner bei den Wachstumskapital-Fonds Armira Growth und La Famiglia.
Das sagt die Presse über Remedium

„Verkaufswilligen Erben steht es frei, Käufer für ihren Anteil an einer geerbten Immobilie zu suchen. Allerdings ist es nicht unbedingt leicht, jemanden zu finden, der bereit ist, einzusteigen. Die Remedium GmbH kann eine Anlaufstelle sein. Sie bietet allerdings nicht den vollen Verkehrswert für den Anteil, sondern schlägt 15 bis 25 Prozent ab.“
Quelle: Heft Stiftung Warentest Finanzen 9/2025

„Auch Verbraucherschützern wurde das neue Konzept schon vorgestellt. Einer der renommiertesten auf dem Gebiet ist Alexander Krolzik […] der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Idee der Remedium Gründer findet er interessant und durchaus erwägenswert für betroffene Familien [und] […] würde sie den ebenfalls neueren Teilverkäufen vorziehen.“

„Remedium […] erwirbt bislang nur Objekte, die auch an Dritte vermietbar sind. Das Unternehmen erstellt ein aktuelles Wertgutachten und nimmt in der Regel einen Abschlag von 15 bis 25 Prozent vor.“

„Wer verkaufen will, kriegt sein Geld, und derjenige, der die Immobilie behalten will, bleibt Miteigentümer und hat mit [Remedium] obendrein einen professionellen Partner, der sich um die wichtigen Dinge kümmert.‘ […] Verbraucherschützer halten das Angebot für durchaus überlegenswert […]“

„Oft merken wir [bei Remedium], dass selbst bei scheinbar zerstrittenen Erbengemeinschaften gute Gespräche mit den einzelnen Beteiligten möglich sind. Da sagt uns dann der eine Erbe: ‚Mit Ihnen redet der ja auch ganz anders als mit mir.'“

„’Wir streben keinen Quick Flip an, sondern wollen ein langfristiges Portfolio […] geerbter Immobilien aufbauen.‘ […] Gehen Objekte [auf Wunsch des Miteigentümers] in den Verkauf, werde man sich gegen ein Cash-Event nicht wehren, aber Schwerpunkt bleibt das Bündeln der Assets.'“

„Erbstreitigkeiten rund um Immobilien sind häufig – und teuer. Die Teilerbauseinandersetzung bietet einen Ausweg. Denn sie ermöglicht verkaufswilligen Erben Liquidität, ohne die übrigen Miteigentümer zu verdrängen.“

„[Die Remedium-Gründer] […] haben es in ihrer Familie erlebt, dass ein vererbtes Haus am Ende viel Zeit und Nerven kosten kann – und durch Streitigkeiten oft nicht mehr viel übrig bleibt vom eigentlichen Wert. Weil sie damit nicht allein dastehen, entschieden sie, eine Lösung für derlei Probleme zu entwickeln.“

„[Remediums] […] Interessenslage deckt sich mit der der verbleibenden Miteigentümer, sodass die Wahrscheinlichkeit für Konflikte bereits im Ausgangspunkt minimiert wird. Schließlich sind alle Parteien an einem Erhalt und einer wertorientierten Bewirtschaftung des Objektes interessiert.”

„Angedacht ist, [durch Remedium] die Zielsetzungen der jeweiligen Beteiligten zu erfüllen, indem verkaufswilligen Miterben eine Umsetzung ihres Verkaufswunsches ermöglicht wird, während die übrigen Miterben in ihrer Miteigentümerposition verbleiben und der langfristige Erhalt des Objekts gesichert wird.“

„Die Firma Remedium [….] bietet an, den Anteil verkaufswilliger Miterben am Objekt zu erwerben; hierbei wird ein moderater Preisabschlag auf den Pro-rata-Marktwert der Immobilie angesetzt. Anschließend bewirtschaftet Remedium die gesamte Immobilie als neuer Miteigentümer und professioneller Partner für die verbleibenden Miterben. Dies umfasst auch die, für Laien oft unüberschaubare, Konzipierung und Umsetzung GEG-konformer Sanierungsmaßnahmen“
Ratgeber zur Erbengemeinschaft & Immobilien

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Häufig gestellte Fragen
Generelle Fragen über Remedium
Was macht Remedium?
Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, die sich uneinig ist über die Handhabung der gemeinsamen Immobilie, kann eine Zusammenarbeit mit Remedium die geeignete Lösung sein. Wir sind bereit, Miteigentümer, die ihren Anteil an der Immobilie veräußern möchten, zu einem wertadäquaten Preis aus ihrer Eigentümerposition herauszukaufen. Mit einer Miteigentümervereinbarung stellen wir anschließend eine langfristige, nachhaltige und wertorientierte Verwaltung des Objekts für alle Miteigentümer sicher.
Wie funktioniert der Remedium-Prozess?
Zunächst stellen Sie uns online einige wenige grundlegende Informationen über Ihre Immobilie und Miteigentümergemeinschaft zur Verfügung. Kommt das Objekt für einen Ankauf in Betracht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und erfragen weitere Informationen über Ihre Gemeinschaft, darunter auch die Zielsetzung Ihrer Miteigentümer. Auf Basis der bis dahin vorliegenden Daten und Informationen nehmen wir sodann eine indikative Objektbewertung vor. Ob und zu welchen Konditionen wir erwerben, ergibt sich aus der Prüfung des Einzelfalls. Sagt Ihnen die Bewertung zu, halten wir das weitere Vorgehen und die Konditionen in einer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen fest. Danach stellen wir uns Ihren Miteigentümern vor dem Erwerb schriftlich als Erwerber vor und bieten ihnen eine Miteigentümervereinbarung über die gemeinsame Bewirtschaftung an; das Schreiben stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Vor der Beurkundung prüfen wir die Immobilie und die Unterlagen sorgfältig, einschließlich einer Besichtigung. Der Kauf Ihres Anteils wird notariell beurkundet; die Zustimmung Ihrer Miteigentümer ist dafür nicht erforderlich (§ 2033 BGB bzw. § 747 BGB). Die Miteigentümervereinbarung ist ein Angebot an Ihre Miteigentümer; Voraussetzung für den Erwerb ist sie nicht. Wünschen Ihre Miteigentümer die Vereinbarung, wird sie zusammen mit dem Erwerb beurkundet.
Muss ich für den Remedium-Prozess zum Notar? Ist der Notar neutral?
Ja, Remedium organisiert den Notartermin für den Anteilskaufvertrag. Schließen Ihre Miteigentümer mit uns eine Miteigentümervereinbarung, wird sie zusammen mit dem Erwerb beurkundet, auf Wunsch in einem eigenen Termin. Notare sind keine Interessenvertreter einer Partei, sondern gemäß ihrer Berufsordnung vielmehr unabhängige und unparteiische Betreuer (siehe § 14 BNotO).
Bekomme ich das Vertragswerk zur Durchsicht vorab zugeschickt?
Ja. Den Vertragsentwurf stimmt Remedium vorab mit Ihnen ab, sodass Sie frühzeitig über alle Formalitäten informiert sind. Zudem bekommen Sie das finale Vertragswerk aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen mindestens 14 Tage vor Beurkundung zugeschickt. Außerdem können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen, um sich von diesem bezüglich des Vertrages beraten zu lassen.
Wer trägt die Kosten für den Remedium-Prozess?
Remedium trägt alle im Rahmen des Ankaufsprozesses anfallenden Kosten. Unsere Prüfung ist für Sie kostenlos; Vorabkosten entstehen Ihnen nicht.
Fragen von veräußernden Miteigentümern
Wie lange dauert es vom Angebot bis zur Auszahlung?
Ein Anteilskauf durch Remedium ist in unter 10 Wochen möglich.
Kann ich den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückkaufen?
Es ist möglich, den an Remedium verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.
Warum sollte ich keine Teilungsversteigerung beantragen?
Im Hinblick auf ihre Dauer und Kosten sowie den oftmals deutlich unter Marktwert ausfallenden Erlös stellt die Teilungsversteigerung keine Lösung von Miteigentümerkonflikten dar. Dies auch, da sie typischerweise zu einer weiteren Anspannung des persönlichen Verhältnisses unter den Miteigentümern führt. Verkaufen Sie Ihren Anteil an Remedium, müssen Sie selbst keine Teilungsversteigerung beantragen.
Warum sollte ich mich an keinen klassischen Erbteilskäufer wenden?
Sich als Miteigentümer an einen klassischen Käufer oder Vermittler von Erbteilen zu wenden, ist nicht zielführend. Diese erwerben einen Anteil zu starken Abschlägen zum Marktwert, um anschließend über die Durchführung einer Teilungsversteigerung eine Verwertung des Anteils oder die Erlangung des Volleigentums an der Immobilie zu erzwingen.
Fragen von verbleibenden Miteigentümern
Welche Maßnahmen führt Remedium durch?
Die genaue Zusammensetzung der Maßnahmen ist fallabhängig und wird in der Miteigentümervereinbarung festgelegt. Meist konzipiert Remedium eine Reihe an Maßnahmen zur energetischen Sanierung und stellt eine marktgerechte Vermietung des Objekts sicher. Für die laufende Verwaltung beauftragen wir eine geeignete Hausverwaltung und übernehmen die Abstimmung mit ihr.
Wie werden die Maßnahmen organisiert?
Zur Organisation der Maßnahmen greift Remedium auf ein deutschlandweites Netzwerk an Architekten, Handwerksbetrieben, Generalunternehmern sowie Bausachverständigen, Maklern, Hausverwaltern und Banken zurück. Zugleich wird, im Falle der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, jede Baustelle mehrfach persönlich durch mindestens einen unserer Mitarbeiter begutachtet.
Wer trägt die Kosten für Maßnahmen und laufende Verwaltung?
Die Kosten für Maßnahmen sowie die laufenden Instandsetzungs- und Verwaltungskosten tragen Remedium und die Miteigentümer nach ihren Quoten. Mit einer Miteigentümervereinbarung wird zudem eine Rücklage für Instandhaltungen gebildet; dort ist auch geregelt, wie Maßnahmen finanziert werden. Vom Wertanstieg des Objekts profitieren Sie entsprechend Ihrer Quote.
Wer trifft Entscheidungen über die Immobilie während der Partnerschaft mit Remedium? Muss ich allen vorgeschlagenen Maßnahmen zustimmen?
Mit einer Miteigentümervereinbarung legen Sie und Remedium die Maßnahmen und die Verwaltung vorab gemeinsam fest; die Vereinbarung kommt nur mit Ihrer Zustimmung zustande. Ohne eine solche Vereinbarung gelten für Entscheidungen über die Immobilie die gesetzlichen Regeln.
Wann endet die Partnerschaft mit Remedium?
Die Partnerschaft mit Remedium endet, sollten Sie den Anteil Remediums erwerben oder das Objekt gemeinsam mit Remedium veräußern. In letzterem Fall übernimmt Remedium alle zur Steuerung des Verkaufsprozesses notwendigen Schritte für Sie, um den bestmöglichen Preis am Drittmarkt zu erzielen. Die Miteigentümervereinbarung läuft in der Regel zehn Jahre. Danach verkaufen wir das Objekt gemeinsam, es sei denn, Sie übernehmen unseren Anteil zum anteiligen Verkehrswert, den ein öffentlich bestellter Sachverständiger ermittelt.
Besteht die Gefahr einer Teilungsversteigerung?
Schließen alle verbleibenden Miteigentümer mit uns eine Miteigentümervereinbarung, ist die Teilungsversteigerung für die Laufzeit der Vereinbarung ausgeschlossen. Bei Bruchteilsgemeinschaften wird der Ausschluss im Grundbuch eingetragen und wirkt so auch gegenüber späteren Erwerbern (§ 1010 BGB). Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln.