
Erbteil verkaufen: Einfach, fair und ohne Streit – mit Remedium
Lösen Sie Konflikte und profitieren Sie von Ihrem Vermögen
- Ohne Zustimmung der Miterben – Verkauf Ihres Erbteils nach § 2033 BGB
- Schnelle Auszahlung – Liquidität in wenigen Wochen
- Fairer Preis – dank Bewertung nach Ertragswertverfahren
- Kein Streit – Ausstieg ohne Teilungsversteigerung
- Notariell abgesichert – durch notariellen Anteilskauf
- Rundum-sorglos-Paket – wir kümmern uns um alles Weitere












Wochen Auszahlung möglich
Versteckte Gebühren
Ausschluss der Teilungsversteigerung

Warum sollte man einen Erbteil verkaufen?
Ein Erbteilverkauf kann in vielen Situationen sinnvoll sein – besonders dann, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Konflikten oder Stillstand kommt. Miterben haben oft unterschiedliche Vorstellungen: Einer möchte das geerbte Haus verkaufen, ein anderer will es vermieten oder selbst nutzen. Solche Meinungsverschiedenheiten können die Verwaltung der Immobilie lähmen und verhindern, dass Vermögen sinnvoll genutzt wird.
Typische Gründe für den Verkauf eines Erbteils:
- Schnelle Liquidität: Sie möchten Ihren Erbanteil verkaufen, um z. B. persönliche Wünsche zu erfüllen, Schulden zu begleichen oder in andere Projekte zu investieren.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Viele unserer Kunden berichten aus Erfahrung, dass der Versuch, eine geerbte Immobilie gemeinsam zu verwalten, oft zu Auseinandersetzungen führt.
- Kein Interesse an der Immobilie: Nicht jeder hat den Wunsch oder die Möglichkeit, Immobilien zu verwalten oder zu vermieten.
- Unklare Zukunftspläne: Wenn nicht klar ist, wie mit dem Haus aus der Erbengemeinschaft umgegangen werden soll, bietet der Verkauf eine klare Lösung.
Erbanteil verkaufen – welche Möglichkeiten gibt es?
Wer seinen Erbanteil an einem Haus verkaufen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Konfliktrisiko und finanziellen Folgen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Optionen im Vergleich.
| Möglichkeit | Wie funktioniert es? | Dauer | Konfliktrisiko | Wertabschlag | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|---|---|
| Verkauf an Miterben | Der Erbanteil wird an andere Erben übertragen, die den Anteil auszahlen. | Mittel | Mittel | Gering | Einigkeit besteht und ausreichend Liquidität vorhanden ist |
| Externer Erbteilverkauf (Markt) | Verkauf des gesamten Erbteils an einen fremden Käufer ohne Zustimmung der Miterben. | Kurz | Mittel | Hoch | schneller Ausstieg wichtiger ist als der Preis |
| Teilungsversteigerung | Gerichtliche Versteigerung der Immobilie zur Auflösung der Erbengemeinschaft. | Lang | Sehr hoch | Hoch | keine Einigung mehr möglich ist (Eskalation) |
| Remedium-Lösung (strukturierter Anteilskauf) | Remedium kauft den Anteil verkaufswilliger Erben – auch ohne Zustimmung der Miterben – und bleibt langfristiger Miteigentümer. | Kurz–mittel | Niedrig | Gering | Streit vermieden und Planungssicherheit geschaffen werden soll |
Teilungsversteigerung vs. Remedium-LösungWas kostet Sie der Konflikt wirklich?
Vergleichen Sie Ihren tatsächlichen Nettoerlös – mit und ohne Remedium.
Für wen eignet sich Remedium?
Remedium arbeitet mit Miterben in blockierten Erbsituationen — nicht mit jedem.
GEEIGNET FÜR
- Mindestens ein Miterbe blockiert eine einvernehmliche Lösung
- Nachlassimmobilien sind vorhanden und die wirtschaftliche Verwertung ist strittig
- Eine Teilungsversteigerung droht oder wurde bereits beantragt
- Unklarheiten bei Hausverwaltung, Abrechnungen oder Zahlungsströmen belasten die Situation
- Eine planbare, marktgerechte Lösung ist gewünscht — ohne Vorabkosten
NICHT GEEIGNET FÜR
- Erbengemeinschaften, die bereits einvernehmlich handeln und keine externe Strukturierung benötigen
- Nachlässe ohne Immobilienbezug
- Rein rechtliche Beratung oder Vertretung — dafür arbeiten wir mit spezialisierten Juristen zusammen
- Personen, die eine schnelle Lösung auf Kosten anderer Miterben suchen — statt einer fairen, umsetzbaren Einigung
- Situationen, in denen es vorrangig darum geht, einem Miterben zu schaden — statt eine faire, umsetzbare Einigung zu erreichen
So läuft der Verkauf von Anteilen an der Erbgemeinschaft mit Remedium ab
Einfach. Transparent. Rechtssicher. – Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung, vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung.
1. Erstkontakt & Ersteinschätzung
Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf – per Kontaktformular oder telefonisch. In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Situation und erhalten von uns eine Einschätzung, ob und wie ein Verkauf Ihres Erbteils möglich ist.
- Angaben zur Immobilie (Lage, Zustand etc.)
- Angaben zu Miterben und deren Haltung zur Immobilie


2. Indikatives Kaufangebot
Optional berücksichtigt:
- Bereits vorliegende Wertgutachten
- Nachlassübersicht (Vermögen & Verbindlichkeiten)
- Testament / Nachlassgericht-Korrespondenz
- Kopie des Erbscheins


3. Einbindung der Miterben
Mit Ihrer Zustimmung stellen wir unser Konzept den verbleibenden Miterben vor. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir deren Interessen und zeigen Wege auf, wie eine faire Lösung für alle Beteiligten möglich ist – bei wertorientiertem Erhalt der Immobilie ohne Teilungsversteigerung.


4. Due Diligence & finales Angebot
Wir fordern ergänzende Dokumente an, führen eine Objektbesichtigung durch und beauftragen externe Gutachter. Auf Basis dieser Prüfung erhalten Sie ein finales, verbindliches Angebot.


5. Vertragsvorbereitung & Notartermin
Vertraglich enthalten:
- Kauf Ihres Erbteils durch Remedium
- Ausschluss der Teilungsversteigerung
- Rundum-Sorglos-Verwaltung für verbleibende Miteigentümer


6. Notarielle Beurkundung & Kaufpreiszahlung
Nach Unterzeichnung wird der Vertrag notariell beurkundet. Sie erhalten den Kaufpreis unmittelbar nach Erfüllung der notariellen Fälligkeitsvoraussetzungen. Die Abwicklung der Grundbucheintragung und Kommunikation mit Ämtern übernehmen wir vollständig für Sie.


7. Sonderfall: Verkauf aus dem Ausland
Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Ihren Erbteil verkaufen – z. B. über eine Vollmacht oder in Kooperation mit einem gleichgestellten Notar (z. B. in Österreich oder der Schweiz).


Win-win für Erbengemeinschaften
Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung
Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen
Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg
Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.
Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket
Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung
Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung kann der Immobilienwert steigen.

Keine Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.
Wie bestimme ich den Wert meines Erbteils?
Bevor Sie einen Erbteil verkaufen oder eine Auszahlung prüfen, sollten Sie wissen, welchen Wert Ihr Erbteil realistisch hat. Dabei geht es nicht nur um den Immobilienwert, sondern auch um Risiken, Kosten und die Situation in der Erbengemeinschaft.
Schritt 1: Wert der Immobilie ermitteln
Grundlage ist der aktuelle Verkehrswert der Immobilie.
Übliche Methoden:
- Vergleichswerte ähnlicher Immobilien in der Region
- Sachverständigengutachten
- Markt- und Lageeinschätzung (Zustand, Leerstand, Nutzung)
Schritt 2: Erbquote berücksichtigen
Ihr Erbteil ergibt sich aus:
Immobilienwert × Ihre Erbquote
Schritt 3: Belastungen & Kosten abziehen
Der rechnerische Wert ist nicht der Auszahlungswert.
Typische Abzüge:
- Bestehende Kredite oder Grundschulden
- Sanierungs- oder Instandhaltungsbedarf
- Laufende Kosten (Steuern, Versicherung, Leerstand)
- Streit- und Zeitrisiken innerhalb der Erbengemeinschaft
Beispielrechnung Erbteil
Warum liegt der Verkaufspreis oft unter dem rechnerischen Wert?
Beim Verkauf eines Erbteils entstehen für Käufer besondere Risiken.
Typische Gründe für Abschläge:
- 01Konflikte oder Blockaden in der Erbengemeinschaft
- 02Keine alleinige Verfügung über die Immobilie
- 03Unklare Dauer bis zur Verwertung
- 04Notar-, Steuer- und Verwaltungskosten
- 05Wirtschaftliches Risiko für den Käufer
Je konflikthafter die Situation, desto größer der Abschlag.
Wie Remedium den Erbteil fair bewertet
Remedium bewertet Ihren Anteil nach dem Ertragswertverfahren und betrachtet dabei nicht nur Zahlen, sondern die gesamte Situation:
Der Abschlag liegt typischerweise bei 25 Prozent auf den Ertragswert – deutlich weniger als bei anderen Anteilskäufern.
Ziel: faire Auszahlung ohne Eskalation
Vorteil:
- Kein Weiterverkaufsdruck
- Kein spekulativer Ansatz
- Keine Vermittlungsprovision
Klarheit & Sicherheit beim Erbteilverkauf
Mit Remedium verkaufen Sie Ihren Erbanteil ohne Bankenstress, mit transparenten Kosten und steuerlicher Begleitung.
Welche Bank kauft Erbanteile?
Klassische Banken kaufen in der Regel keine Erbanteile an Immobilien. Zu komplex, zu konfliktreich, zu riskant.
Remedium bietet hier eine echte Lösung: Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Erbanteilen aus Erbengemeinschaften – diskret, rechtssicher und zu fairen Konditionen.


Erbteil verkaufen – welche Notarkosten entstehen?
Beim Verkauf eines Erbteils ist ein notarieller Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Sorge vor hohen Notarkosten ist unbegründet: In vielen Fällen übernimmt Remedium die vollständigen Notarkosten.
Sie erhalten eine transparente und faire Abwicklung – ohne versteckte Gebühren


Erbanteil verkaufen – was ist steuerlich zu beachten?
Wer seinen Erbanteil verkaufen möchte, stellt sich oft die Frage: Muss ich Steuern zahlen?
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Ihre Situation optimal zu gestalten.


Erbteil verkaufen – was gilt beim Vorkaufsrecht?
Beim Verkauf Ihres Erbteils an Remedium besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Miterben. Um dennoch ein faires Miteinander zu fördern, räumt Remedium den verbleibenden Miterben vertraglich ein Vorkaufsrecht ein – für den Fall, dass diese den Anteil Remediums zu einem späteren Zeitpunkt selbst erwerben möchten. Die gesamte Kommunikation mit allen Beteiligten übernehmen wir für Sie.
Dabei profitieren Sie von fairen Konditionen – für eine Lösung, die Ihre Interessen ebenso wahrt wie den Familienfrieden.


Das sagt die Presse über Remedium

„Verkaufswilligen Erben steht es frei, Käufer für ihren Anteil an einer geerbten Immobilie zu suchen. Allerdings ist es nicht unbedingt leicht, jemanden zu finden, der bereit ist, einzusteigen. Die Remedium GmbH kann eine Anlaufstelle sein. Sie bietet allerdings nicht den vollen Verkehrswert für den Anteil, sondern schlägt 15 bis 25 Prozent ab.“
Quelle: Heft Stiftung Warentest Finanzen 9/2025

„Auch Verbraucherschützern wurde das neue Konzept schon vorgestellt. Einer der renommiertesten auf dem Gebiet ist Alexander Krolzik […] der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Idee der Remedium Gründer findet er interessant und durchaus erwägenswert für betroffene Familien [und] […] würde sie den ebenfalls neueren Teilverkäufen vorziehen.“

„Remedium […] erwirbt bislang nur Objekte, die auch an Dritte vermietbar sind. Das Unternehmen erstellt ein aktuelles Wertgutachten und nimmt in der Regel einen Abschlag von 15 bis 25 Prozent vor.“

„Wer verkaufen will, kriegt sein Geld, und derjenige, der die Immobilie behalten will, bleibt Miteigentümer und hat mit [Remedium] obendrein einen professionellen Partner, der sich um die wichtigen Dinge kümmert.‘ […] Verbraucherschützer halten das Angebot für durchaus überlegenswert […]“

„Oft merken wir [bei Remedium], dass selbst bei scheinbar zerstrittenen Erbengemeinschaften gute Gespräche mit den einzelnen Beteiligten möglich sind. Da sagt uns dann der eine Erbe: ‚Mit Ihnen redet der ja auch ganz anders als mit mir.'“

„Über ein Vertragswerk wird sichergestellt, dass mit dem Miteigentümer im Anschluss an den Kauf des Miteigentumsanteils alles richtig läuft. […] ‚Eine Teilungsversteigerung schließen wir vertraglich aus, denn wir wollen ja an Bord bleiben. Wir […] sind bereit, Objekte beispielsweise wertoptimierend zu sanieren.'“

„’Wir streben keinen Quick Flip an, sondern wollen ein langfristiges Portfolio […] geerbter Immobilien aufbauen.‘ […] Gehen Objekte [auf Wunsch des Miteigentümers] in den Verkauf, werde man sich gegen ein Cash-Event nicht wehren, aber Schwerpunkt bleibt das Bündeln der Assets.'“

„Erbstreitigkeiten rund um Immobilien sind häufig – und teuer. Die Teilerbauseinandersetzung bietet einen Ausweg. Denn sie ermöglicht verkaufswilligen Erben Liquidität, ohne die übrigen Miteigentümer zu verdrängen.“

„[Die Remedium-Gründer] […] haben es in ihrer Familie erlebt, dass ein vererbtes Haus am Ende viel Zeit und Nerven kosten kann – und durch Streitigkeiten oft nicht mehr viel übrig bleibt vom eigentlichen Wert. Weil sie damit nicht allein dastehen, entschieden sie, eine Lösung für derlei Probleme zu entwickeln.“

„[Remediums] […] Interessenslage deckt sich mit der der verbleibenden Miteigentümer, sodass die Wahrscheinlichkeit für Konflikte bereits im Ausgangspunkt minimiert wird. Schließlich sind alle Parteien an einem Erhalt und einer wertorientierten Bewirtschaftung des Objektes interessiert.”

„Angedacht ist, [durch Remedium] die Zielsetzungen der jeweiligen Beteiligten zu erfüllen, indem verkaufswilligen Miterben eine Umsetzung ihres Verkaufswunsches ermöglicht wird, während die übrigen Miterben in ihrer Miteigentümerposition verbleiben und der langfristige Erhalt des Objekts gesichert wird.“

„Die Firma Remedium [….] bietet an, den Anteil verkaufswilliger Miterben am Objekt zu erwerben; hierbei wird ein moderater Preisabschlag auf den Pro-rata-Marktwert der Immobilie angesetzt. Anschließend bewirtschaftet Remedium die gesamte Immobilie als neuer Miteigentümer und professioneller Partner für die verbleibenden Miterben. Dies umfasst auch die, für Laien oft unüberschaubare, Konzipierung und Umsetzung GEG-konformer Sanierungsmaßnahmen“

Unsere Kunden fragen oft
Kann ich meinen Erbteil auch ohne Zustimmung der anderen verkaufen?
Ja – das ist gesetzlich möglich. Remedium begleitet Sie dabei Schritt für Schritt und sorgt für eine strukturierte, rechtssichere Abwicklung.
Ist der Verkauf eines Erbteils steuerpflichtig?
Das hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Zeitpunkt des Erbfalls oder der Nutzung der Immobilie. Remedium klärt diese Fragen gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern.
Was bringt mir der Verkauf meines Erbteils wirklich?
Neben finanzieller Liquidität bedeutet der Verkauf für viele vor allem emotionale Entlastung. Der Ausstieg aus einer angespannten Erbengemeinschaft schafft Klarheit und Frieden.
Wer kauft überhaupt einzelne Erbanteile an Immobilien?
Der Markt für Erbanteile ist begrenzt – genau darauf hat sich Remedium spezialisiert und bietet eine faire, professionelle Lösung für den Ankauf solcher Anteile.
Welche Kosten entstehen beim Verkauf meines Erbteils?
Die Notarkosten beim Verkauf eines Erbteils übernimmt Remedium in vielen Fällen. Für Sie entstehen keine versteckten Gebühren – volle Transparenz ist gegeben.
Kann ich meinen Erbteil an einer Immobilie verkaufen?
Ja. Ein Erbteil an einer Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden – auch ohne Zustimmung der anderen Miterben. Remedium hat sich auf den strukturierten Ankauf solcher Erbanteile spezialisiert und ermöglicht eine faire Lösung ohne zusätzliche Konflikte in der Erbengemeinschaft.