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Erbengemeinschaft Geschwister: Aufteilung, Streit & Lösungen bei gemeinsamem Erbe

Erklärt mit Praxisbeispielen – wie Geschwister Erbteile aufteilen, Konflikte vermeiden und faire Lösungen finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern entsteht, wenn mehrere Kinder gemeinsam erben – Entscheidungen dürfen nur gemeinsam getroffen werden.
  • Häufige Konflikte: Nutzung der Immobilie, ungleiche Schenkungen, Vollmachten oder Blockaden einzelner Geschwister.
  • Die Remedium-Lösung: Verkauf des Erbteils an einen professionellen Partner – fair bewertet, schnell abgewickelt, ohne Teilungsversteigerung.
  • Ziel: Liquidität für verkaufswillige Erben, Sicherheit und Ruhe für verbleibende Geschwister – mit vertraglich gesichertem Familienfrieden.
  • Jetzt Erbteil prüfen lassen mit Remedium: kostenlos, unverbindlich, diskret – Ihr erster Schritt zu einer gütlichen Erbauseinandersetzung.

Was ist eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern?

Wenn mehrere Kinder gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Gesetzlich handelt es sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft – das heißt: keinem Geschwister gehört ein bestimmter Teil des Nachlasses allein, sondern alles gehört allen gemeinsam.

Solange keine Einigung erzielt ist, darf kein Miterbe allein über Nachlasswerte verfügen. Ziel jeder Erbengemeinschaft ist daher die Auseinandersetzung – also die einvernehmliche Aufteilung oder der Verkauf des Erbteils.

Praxis-Tipp: Warum Einigung so wichtig ist:

Solange keine Einigung erzielt ist, kann kein Miterbe über seinen Anteil verfügen.
Das führt schnell zu Blockaden. Eine Auseinandersetzung oder Anteilsverkauf schafft Rechtssicherheit – und oft auch Familienfrieden.

Warum es unter Geschwistern oft zum Streit kommt

Erbstreitigkeiten unter Geschwistern gehören zu den häufigsten Konfliktfällen im deutschen Erbrecht.
Gründe sind meist ungleiche Vorstellungen, alte Ungerechtigkeiten oder emotionale Spannungen.

Typische Ursachen:

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Unterschiedliche Vorstellungen

Wenn ein Geschwisterteil verkaufen will, während ein anderes die Immobilie behalten möchte, entsteht schnell Stillstand. Unterschiedliche Pläne führen zu Spannungen – wirtschaftlich und emotional.

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Alte Schenkungen & Vollmachten

Frühere finanzielle Zuwendungen oder erteilte Vollmachten sorgen oft für Misstrauen. Der Verdacht, ein Geschwisterteil habe bevorzugt profitiert, führt häufig zu nachhaltigen Konflikten.

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Fehlende Transparenz im Nachlass

Unklare Informationen über Konten, Werte oder Vermögen führen zu Blockaden. Ohne klare Datenbasis kann keine gerechte Aufteilung erfolgen – der Streit wird zur Dauerbelastung.

Folge: Die Verwaltung kommt zum Stillstand, Kosten laufen weiter, und am Ende droht die Teilungsversteigerung – meist mit hohem Wertverlust.

-> Remedium bietet hier eine Alternative: Verkauf des Anteils an einen neutralen Partner statt jahrelangem Streit.

Typischer Fall: Geschwister erben ein Haus

Ein Klassiker: Zwei Geschwister erben gemeinsam das Elternhaus.
Der Bruder möchte verkaufen, die Schwester möchte behalten.
Monate vergehen, Emotionen steigen – und die Immobilie verliert an Wert.

OptionAblaufErgebnisBewertung
EinigungVerkauf oder Auszahlung untereinanderfair, aber oft schwierigIdeal, wenn möglich
TeilungsversteigerungGerichtliche ZwangsverwertungZeitverlust, Wertverlustmeist teuer & belastend
Remedium-LösungRemedium kauft den Erbanteilschnelle Auszahlung, Familienfrieden bleibtwirtschaftlich & stressfrei

Vorteil: Remedium schließt vertraglich eine Teilungsversteigerung aus – so bleibt das Elternhaus in der Familie, ohne dass sich Geschwister gegenseitig blockieren.

Die Remedium-Lösung: Erbteil verkaufen statt Streit

Remedium ist auf Fälle wie diesen spezialisiert.
Das Unternehmen kauft Erbanteile verkaufswilliger Geschwister zu fairen Konditionen und übernimmt anschließend die Verwaltung, Vermietung und Werterhaltung der Immobilie.
Damit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit – ohne Prozesskosten, ohne Streit.

Kostenlose Erbteilprüfung

Analyse Ihrer Situation und des Immobilienanteils

Kaufangebot

basierend auf Marktwert, Anteil und rechtlicher Lage

Einbindung der Miterben

transparente Abstimmung, keine Überraschungen

Notarielle Abwicklung

rechtssicher, schnell, fair

Auszahlung

Liquidität in wenigen Wochen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schnelle Auszahlung statt monatelanger Unsicherheit
  • Keine Teilungsversteigerung oder Prozesskosten
  • Familienfrieden bleibt gewahrt
  • Professionelle Verwaltung der Immobilie durch Remedium
  • 100 % Transparenz & notarielle Sicherheit

Was passiert mit den anderen Geschwistern?

Ein wichtiger Punkt: Wenn ein Geschwisterteil seinen Anteil an Remedium verkauft, bleiben die übrigen Geschwister weiterhin Eigentümer.
Remedium tritt lediglich an die Stelle des Verkäufers – und sorgt durch professionelle Verwaltung für Ordnung und Werterhalt.

Das bedeutet konkret:

  • Keine Kostenübernahme für die anderen Erben
  • Kein Nutzungsentgelt wie beim Teilverkauf
  • Keine vertragliche Benachteiligung
  • Transparente Kommunikation & dauerhafte Stabilität

Ablauf im Überblick – Schritt für Schritt

1

Kontaktaufnahme

Sie schildern kurz Ihre Situation – kostenlos & unverbindlich.

2

Erbteilprüfung

Remedium prüft alle Unterlagen und ermittelt einen fairen Marktwert Ihres Anteils.

3

Angebot & Abstimmung

Sie erhalten ein individuelles Kaufangebot.

4

Notarielle Abwicklung

Rechtssicherer Kaufvertrag, keine versteckten Gebühren.

5

Auszahlung & Familienfrieden

Sie erhalten Liquidität, Remedium übernimmt Verwaltung & Bewirtschaftung.

Fazit: Streit vermeiden, Erbteil fair lösen

Eine Erbengemeinschaft unter Geschwistern kann zur Belastung werden – besonders, wenn Emotionen und Interessen aufeinandertreffen.
Mit der Remedium-Lösung erhalten verkaufswillige Geschwister eine faire, schnelle und sichere Möglichkeit, ihren Anteil zu lösen – ohne Gericht, ohne Versteigerung, ohne Familienbruch.

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FAQ

1. Wie wird das Erbe unter Geschwistern aufgeteilt?

In der Regel zu gleichen Teilen – außer, ein Testament regelt etwas anderes. Solange keine Auseinandersetzung erfolgt, gehört der Nachlass allen gemeinsam.

Bei Blockaden helfen Moderation, Mediation oder der Verkauf des Anteils an Remedium – so bleibt die Familie handlungsfähig.

In der Regel wenige Wochen vom Erstkontakt bis zur Auszahlung.

Nein, der Verkauf eines einzelnen Erbteils ist gesetzlich möglich (§ 2033 BGB). Die anderen Miterben haben lediglich ein Vorkaufsrecht.

Kein Nutzungsentgelt, kein Durchführungsentgelt, keine Wertsicherungsklausel – Remedium arbeitet partnerschaftlich und langfristig.