Erbengemeinschaft: Wer bekommt den Erbschein – und was kommt danach?
Jeder Miterbe kann den Erbschein beantragen – auch allein und ohne Zustimmung der anderen.

- Wer darf den Erbschein für alle beantragen?
- Was kostet der Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?
- Wann braucht man keinen Erbschein als Erbengemeinschaft?
- Was passiert nach Erhalt des gemeinschaftlichen Erbscheins?
- Wie löst man eine blockierte Erbengemeinschaft ohne Streit?
- Wer bekommt den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Was er enthält und wer ihn erhält
- Erbschein bei Erbengemeinschaft beantragen: So läuft es ab
- Erbschein Kosten bei Erbengemeinschaft: Wer zahlt?
- Alternativen zum Erbschein – wann er nicht nötig ist
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Vor- und Nachteile
- Was tun, wenn die Erbengemeinschaft blockiert ist?
- Fazit: Erbschein ist der Anfang – nicht die Lösung
- Bei einer Erbengemeinschaft kann jeder einzelne Miterbe den gemeinschaftlichen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen – eine gemeinsame Antragstellung aller ist nicht vorgeschrieben.
- Der gemeinschaftliche Erbschein weist alle Erben mit ihrer jeweiligen Erbquote aus und dient als offizieller Nachweis gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden.
- Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert – wer allein beantragt, trägt zunächst alle Kosten und hat nur in Ausnahmefällen einen Erstattungsanspruch.
- Ein Erbschein ist nicht immer nötig: Ein notarielles Testament oder eine klare Vollmacht kann ihn in bestimmten Situationen ersetzen und Zeit wie Geld sparen.
- Nach dem Erbschein beginnt die eigentliche Herausforderung – die Einigung aller Miterben über die Immobilie. Remedium kauft Erbanteile und löst blockierte Erbengemeinschaften strukturiert auf.
Wer bekommt den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?
Den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft bekommt nicht automatisch jemand – er muss aktiv beantragt werden. Und das kann jeder Miterbe allein tun, ohne die anderen zu fragen. Das Nachlassgericht – in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers – stellt den sogenannten gemeinschaftlichen Erbschein aus. Dieser weist alle Erben mit ihrer Erbquote aus. Stellt nur einer den Antrag, informiert das Gericht die übrigen Miterben und prüft, ob diese die Erbschaft angenommen haben.
- Jeder Miterbe kann den Antrag für die gesamte Erbengemeinschaft stellen
- Eine gemeinsame Antragstellung ist möglich, aber nicht Pflicht
- Wer allein beantragt, haftet zunächst auch allein für die Kosten
- Das Original des Erbscheins verbleibt beim Nachlassgericht – alle Erben erhalten beglaubigte Abschriften
- Ein Teilerbschein ist alternativ möglich und weist nur den Anteil eines einzelnen Erben aus
Gemeinschaftlicher Erbschein: Was er enthält und wer ihn erhält
Der gemeinschaftliche Erbschein ist das offizielle Dokument, das die Erbengemeinschaft als solche legitimiert. Er benennt alle Miterben mit Namen und Erbquote – und gibt ihnen das Recht, gemeinsam über den Nachlass zu verfügen. Wichtig: Das Original liegt beim Nachlassgericht. Die Erben erhalten beglaubigte Abschriften. Wer bekommt den gemeinschaftlichen Erbschein also konkret? Alle Miterben – aber eben in Kopie, nicht als Originaldokument.
Es gibt drei Varianten des Erbscheins, die je nach Situation der Erbengemeinschaft relevant sind.
Gemeinschaftlicher Erbschein
Weist alle Erben mit ihrer jeweiligen Erbquote aus.
Teilerbschein
Weist nur den Anteil eines einzelnen Miterben aus.
Quotenloser Erbschein
Gilt, wenn Erbquoten noch unklar oder strittig sind.
Remedium unterstützt Erbengemeinschaften mit Immobilienbezug, wenn nach dem Erbschein die eigentliche Auseinandersetzung stockt – besonders dann, wenn ein Miterbe verkaufen möchte, die anderen aber nicht.
Erbschein bei Erbengemeinschaft beantragen: So läuft es ab
Den Erbschein bei Erbengemeinschaft beantragen läuft über das zuständige Nachlassgericht. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden – in der Regel ist eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben erforderlich.
Beispiel: Drei Geschwister erben gemeinsam ein Mehrfamilienhaus. Die älteste Schwester beantragt allein den gemeinschaftlichen Erbschein beim Amtsgericht. Das Gericht informiert die Brüder, nimmt die eidesstattliche Versicherung ab und stellt den Erbschein aus. Alle drei erhalten beglaubigte Abschriften – das Original verbleibt beim Gericht.
- Zuständiges Nachlassgericht ermitteln Das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers ist zuständig.
- Unterlagen zusammenstellen Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Personalausweis bereithalten.
- Antrag stellen Schriftlich oder persönlich – ein Miterbe kann für alle beantragen.
- Eidesstattliche Versicherung abgeben Alle Erben müssen die Richtigkeit ihrer Angaben versichern.
- Erbschein erhalten Beglaubigte Abschriften gehen an alle Miterben der Erbengemeinschaft.
Der gesamte Prozess dauert je nach Auslastung des Nachlassgerichts einige Wochen. Wer parallel dazu bereits prüfen möchte, ob ein Erbteilsverkauf infrage kommt, kann das Erstgespräch mit Remedium ohne Vorabkosten und ohne Verpflichtung beginnen.
Erbschein Kosten bei Erbengemeinschaft: Wer zahlt?
Die Erbschein Kosten bei Erbengemeinschaft richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen direkt vom Wert des Nachlasses ab. Je größer das Erbe, desto höher die Gebühren.
- Nachlasswert ist die Berechnungsgrundlage – bei 500.000 Euro liegen die Kosten typischerweise im vierstelligen Bereich
- Wer allein beantragt, trägt die Kosten zunächst allein
- Ein Kostenerstattungsanspruch gegen Miterben besteht nur, wenn der Erbschein objektiv notwendig war
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird separat berechnet
- Kosten können aus dem Nachlass entnommen werden, wenn Vermögen vorhanden ist
Wer zahlt den Erbschein bei Erbengemeinschaft konkret? Die Faustregel: Wer beantragt, zahlt zunächst. Deshalb lohnt es sich, die Kostenteilung vorab zu klären. Wenn die Erbschaft eine Immobilie umfasst und die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, entstehen schnell weitere Kosten. Remedium kauft Erbanteile an und verhindert so, dass blockierte Situationen zur dauerhaften Kostenfalle werden.
Alternativen zum Erbschein – wann er nicht nötig ist
Nicht jede Erbengemeinschaft braucht zwingend einen Erbschein. In bestimmten Fällen kann er durch andere Dokumente ersetzt werden – das spart Zeit und Kosten.
| Situation | Erbschein nötig? | Alternative | Remedium-Lösung |
|---|---|---|---|
| Klares notarielles Testament vorhanden | Nein | Notarielles Testament reicht als Erbnachweis | Remedium prüft die Situation und kauft Erbanteile auch ohne Erbschein |
| Immobilie im Nachlass, Grundbuchänderung nötig | Ja oder notarielles Testament | Notarielles Testament alternativ möglich | Remedium begleitet die gesamte Transaktion bis zur Beurkundung |
| Streitige Erbfolge ohne Testament | Ja | Kein Ersatz möglich | Remedium strukturiert die Lösung und kauft den Anteil des verkaufswilligen Miterben |
Banken akzeptieren in vielen Fällen ein eröffnetes handschriftliches Testament als Erbnachweis, wenn die Erbfolge klar hervorgeht. Gegenüber Grundbuchämtern hingegen ist in der Regel ein notarielles Testament oder ein Erbschein erforderlich. Im Zweifel lohnt eine kurze Rückfrage beim zuständigen Amt, bevor der Antrag gestellt wird.
Gemeinschaftlicher Erbschein: Vor- und Nachteile
Der gemeinschaftliche Erbschein ist das Standarddokument für Erbengemeinschaften – aber er hat klare Grenzen. Er gibt der Gemeinschaft Handlungsfähigkeit nach außen, löst aber keine internen Konflikte zwischen den Miterben.
Der gemeinschaftliche Erbschein bringt Klarheit, schafft aber auch neue Fragen für alle Miterben.
Vorteil: Legitimation
Alle Miterben können gemeinsam gegenüber Banken auftreten.
Nachteil: Kosten
Wer allein beantragt, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Nachteil: Handlungsblockade
Der Erbschein löst keine Streitigkeiten zwischen den Miterben.
Was tun, wenn die Erbengemeinschaft blockiert ist?
Der Erbschein ist ausgestellt. Alle wissen, wer Erbe ist. Und dann? Oft beginnt genau jetzt der eigentliche Konflikt. Besonders wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, entstehen schnell festgefahrene Situationen: Ein Miterbe möchte verkaufen, die anderen wollen halten. Ohne Einigung kann niemand handeln – denn Erbengemeinschaften können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Remedium kauft den Erbteil des verkaufswilligen Miterben zu einem fair bewerteten Preis und tritt als neuer Miteigentümer in die Gemeinschaft ein. Der Ablauf ist klar strukturiert und läuft in der Regel in unter zehn Wochen bis zur Auszahlung.
- Verkaufswillige Miterben erhalten schnelle Liquidität – ohne Teilungsversteigerung
- Verbleibende Miterben behalten ihr Eigentum und profitieren von professioneller Verwaltung
- Keine Vorabkosten, keine versteckten Gebühren für den Verkäufer
- Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen
- Auszahlung in der Regel in unter zehn Wochen nach Erstkontakt
Remedium wurde von ehemaligen Investmentbankern gegründet und ist auf genau diese Situationen spezialisiert: blockierte Erbengemeinschaften mit Immobilienbezug, bei denen keine der klassischen Optionen funktioniert. Das Konzept wurde unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, im Handelsblatt und bei Stiftung Warentest vorgestellt.
Fazit: Erbschein ist der Anfang – nicht die Lösung
Der Erbschein für die Erbengemeinschaft klärt, wer erbt. Er gibt der Gemeinschaft Handlungsfähigkeit gegenüber Banken und Behörden. Aber er löst keine Konflikte – und er schafft keine Einigung. Gerade wenn eine Immobilie im Nachlass steckt und die Miterben unterschiedliche Ziele haben, beginnt nach dem Erbschein die eigentlich schwierige Phase. Wer als Miterbe seinen Anteil verkaufen möchte, ohne eine Teilungsversteigerung zu erzwingen, und dabei faire Konditionen sucht, kann bei Remedium kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob ein Erbteilskauf infrage kommt.
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt den Erbschein bei Erbengemeinschaft?
Jeder Miterbe kann den gemeinschaftlichen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen – auch allein. Das Original verbleibt beim Gericht, alle Miterben erhalten beglaubigte Abschriften mit gleicher rechtlicher Wirkung.
Wer verteilt das Geld bei einer Erbengemeinschaft?
Die Erbengemeinschaft muss das Vermögen gemeinsam verwalten und verteilen. Kein Miterbe kann allein über Nachlassgegenstände verfügen. Erst die vollständige Erbauseinandersetzung beendet die Gemeinschaft rechtlich verbindlich.
Wer bekommt den Original Erbschein?
Das Original des Erbscheins verbleibt stets beim Nachlassgericht. Miterben und Erbengemeinschaft erhalten ausschließlich beglaubigte Abschriften, die rechtlich dieselbe Wirkung wie das Original haben.
Wie geht es nach Erhalt des Erbscheins weiter?
Nach dem Erbschein muss die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam auseinandersetzen. Bei Immobilien ist oft eine Einigung über Verkauf oder Verwaltung nötig – was häufig zu Konflikten zwischen den Miterben führt.
Was sind die Nachteile des gemeinschaftlichen Erbscheins?
Der gemeinschaftliche Erbschein verpflichtet alle Miterben zur gemeinsamen Verwaltung. Wer ihn allein beantragt, trägt zunächst alle Kosten. Er schafft Legitimation nach außen, löst aber keine inhaltlichen Konflikte zwischen Miterben.
Kann man den gemeinschaftlichen Erbschein ablehnen?
Jeder Miterbe kann den Antrag stellen – eine Ablehnung durch andere Miterben ist nicht möglich. Remedium kann helfen, wenn trotz Erbschein keine Einigung über die geerbte Immobilie gelingt.
Wie viele Erbscheine gibt es bei einer Erbengemeinschaft?
Bei einer Erbengemeinschaft gibt es genau einen Erbschein – entweder gemeinschaftlich für alle oder als Teilerbschein für einzelne Miterben. Mehrere parallele Erbscheine für denselben Nachlass sind nicht vorgesehen.