remedium homepage background image

Erbteil verkaufen: Einfach, fair und ohne Streit – mit Remedium

Lösen Sie Konflikte und profitieren Sie von Ihrem Vermögen

<10

Wochen (bis zur Auszahlung)

0€

Versteckte Gebühren

100%

Ausschluss der Teilungsversteigerung

katelyn perry ejYluKu6w28 unsplash scaled

Warum sollte man einen Erbteil verkaufen?

Ein Erbteilverkauf kann in vielen Situationen sinnvoll sein – besonders dann, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Konflikten oder Stillstand kommt. Miterben haben oft unterschiedliche Vorstellungen: Einer möchte das geerbte Haus verkaufen, ein anderer will es vermieten oder selbst nutzen. Solche Meinungsverschiedenheiten können die Verwaltung der Immobilie lähmen und verhindern, dass Vermögen sinnvoll genutzt wird.

Typische Gründe für den Verkauf eines Erbteils:

Erbanteil verkaufen – welche Möglichkeiten gibt es?

Wer seinen Erbanteil an einem Haus verkaufen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Konfliktrisiko und finanziellen Folgen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Optionen im Vergleich.

MöglichkeitWie funktioniert es?DauerKonfliktrisikoWertabschlagGeeignet, wenn …
Verkauf an MiterbenDer Erbanteil wird an andere Erben übertragen, die den Anteil auszahlen.MittelMittelGeringEinigkeit besteht und ausreichend Liquidität vorhanden ist
Externer Erbteilverkauf (Markt)Verkauf des gesamten Erbteils an einen fremden Käufer ohne Zustimmung der Miterben.KurzMittelHochschneller Ausstieg wichtiger ist als der Preis
TeilungsversteigerungGerichtliche Versteigerung der Immobilie zur Auflösung der Erbengemeinschaft.LangSehr hochHochkeine Einigung mehr möglich ist (Eskalation)
Remedium-Lösung (strukturierter Anteilskauf)Remedium kauft den Anteil verkaufswilliger Erben und bleibt langfristiger Miteigentümer.Kurz–mittelNiedrigGeringStreit vermieden und Planungssicherheit geschaffen werden soll

So läuft der Verkauf von Anteilen an der Erbgemeinschaft mit Remedium ab

Einfach. Transparent. Rechtssicher. – Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung, vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung.

1. Erstkontakt & Ersteinschätzung

Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf – per Kontaktformular oder telefonisch. In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Situation und erhalten von uns eine Einschätzung, ob und wie ein Verkauf Ihres Erbteils möglich ist.

Wichtig für die Ersteinschätzung:
  • Angaben zur Immobilie (Lage, Zustand etc.)
  • Angaben zu Miterben und deren Haltung zur Immobilie
jakub zerdzicki Snk488INnQs unsplash scaled

2. Indikatives Kaufangebot

Anhand Ihrer Angaben und überlassener Unterlagen erstellen wir ein erstes indikatives Kaufangebot. Dabei berücksichtigen wir den Immobilienwert, Marktumfeld und Besonderheiten der Erbengemeinschaft.
Optional berücksichtigt:
  • Bereits vorliegende Wertgutachten
  • Nachlassübersicht (Vermögen & Verbindlichkeiten)
  • Testament / Nachlassgericht-Korrespondenz
  • Kopie des Erbscheins
scott graham OQMZwNd3ThU unsplash scaled

3. Einbindung der Miterben

Mit Ihrer Zustimmung stellen wir unser Konzept den verbleibenden Miterben vor. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir deren Interessen und zeigen Wege auf, wie eine faire Lösung für alle Beteiligten möglich ist – bei wertorientiertem Erhalt der Immobilie ohne Teilungsversteigerung.

getty images nJ1naMaBxn4 unsplash scaled

4. Due Diligence & finales Angebot

Wir fordern ergänzende Dokumente an, führen eine Objektbesichtigung durch und beauftragen externe Gutachter. Auf Basis dieser Prüfung erhalten Sie ein finales, verbindliches Angebot.

getty images SRPWXK7Wd9w unsplash scaled

5. Vertragsvorbereitung & Notartermin

Sobald alle Parteien einverstanden sind, wird ein auf Ihren Fall zugeschnittenes notarielles Vertragswerk erstellt. Dieses besteht aus einer sog. Teilerbauseinandersetzung (um Ihren Anteil an der Immobilie sauber aus dem restlichen Nachlass herauszulösen), einem Kaufvertrag für den Anteil sowie einer Miteigentümervereinbarung mit den verbleibenden Miterben, die eine wertorientierte künftige Verwaltung des Objekts sicherstellt
Vertraglich enthalten:
  • Kauf Ihres Erbteils durch Remedium
  • Ausschluss der Teilungsversteigerung
  • Rundum-Sorglos-Verwaltung für verbleibende Miteigentümer
getty images jh ZPpeBi88 unsplash scaled

6. Notarielle Beurkundung & Kaufpreiszahlung

Nach Unterzeichnung wird der Vertrag notariell beurkundet. Sie erhalten den Kaufpreis unmittelbar nach Erfüllung der notariellen Fälligkeitsvoraussetzungen. Die Abwicklung der Grundbucheintragung und Kommunikation mit Ämtern übernehmen wir vollständig für Sie.

kelly sikkema Uh5GWNUGgGY unsplash scaled

7. Sonderfall: Verkauf aus dem Ausland

Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Ihren Erbteil verkaufen – z. B. über eine Vollmacht oder in Kooperation mit einem gleichgestellten Notar (z. B. in Österreich oder der Schweiz).

louis hansel SCc9AndIwJ4 unsplash scaled

Win-win für Erbengemeinschaften

Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

SchnelleAuszahlung

Schnelle Auszahlung

Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen

Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

EthischerAusstieg

Ethischer Ausstieg

Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.

Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum sorglos Paket

Rundum-sorglos-Paket

Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung

Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung wird der Immobilienwert gesteigert.

KeineTeilungsversteigerung

Keine Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.

Wie bestimme ich den Wert meines Erbteils?

Bevor Sie einen Erbteil verkaufen oder eine Auszahlung prüfen, sollten Sie wissen, welchen Wert Ihr Erbteil realistisch hat. Dabei geht es nicht nur um den Immobilienwert, sondern auch um Risiken, Kosten und die Situation in der Erbengemeinschaft.

1

Schritt 1: Wert der Immobilie ermitteln

Grundlage ist der aktuelle Verkehrswert der Immobilie.

Übliche Methoden:
  • Vergleichswerte ähnlicher Immobilien in der Region
  • Sachverständigengutachten
  • Markt- und Lageeinschätzung (Zustand, Leerstand, Nutzung)

2

Schritt 2: Erbquote berücksichtigen

Ihr Erbteil ergibt sich aus:Immobilienwert × Ihre Erbquote

Beispielrechnung ErbteilImmobilienwert: 450.000 € Ihre Erbquote: 1/3Rechnerischer Erbteil: 450.000 € × 1/3 = 150.000 €

3

Schritt 3: Belastungen & Kosten abziehen

Der rechnerische Wert ist nicht der Auszahlungswert.

Typische Abzüge:
  • Bestehende Kredite oder Grundschulden
  • Sanierungs- oder Instandhaltungsbedarf
  • Laufende Kosten (Steuern, Versicherung, Leerstand)
  • Streit- und Zeitrisiken innerhalb der Erbengemeinschaft
Warum liegt der Verkaufspreis oft unter dem rechnerischen Wert?Beim Verkauf eines Erbteils entstehen für Käufer besondere Risiken.
Typische Gründe für Abschläge:
  • Konflikte oder Blockaden in der Erbengemeinschaft
  • Keine alleinige Verfügung über die Immobilie
  • Unklare Dauer bis zur Verwertung
  • Notar-, Steuer- und Verwaltungskosten
  • Wirtschaftliches Risiko für den Käufer
–> Je konflikthafter die Situation, desto größer der Abschlag.

Wie Remedium den Erbteil fair bewertet

Remedium betrachtet nicht nur Zahlen, sondern die gesamte Situation:
  • Immobilie & Marktumfeld
  • Erbquote & Nutzung
  • Konfliktlage in der Erbengemeinschaft
  • Ziel: faire Auszahlung ohne Eskalation
Vorteil: Kein Weiterverkaufsdruck, kein spekulativer Ansatz, keine Vermittlungsprovision. 

Klarheit & Sicherheit beim Erbteilverkauf

Mit Remedium verkaufen Sie Ihren Erbanteil sorgenfrei – ohne Bankenstress, mit transparenten Kosten und steuerlicher Klarheit.

Welche Bank kauft Erbanteile?

Klassische Banken kaufen in der Regel keine Erbanteile an Immobilien. Zu komplex, zu konfliktreich, zu riskant.
Remedium bietet hier eine echte Lösung: Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Erbanteilen aus Erbengemeinschaften – diskret, rechtssicher und zu fairen Konditionen.

getty images 7NMmZQNNClE unsplash scaled

Erbteil verkaufen – welche Notarkosten entstehen?

Beim Verkauf eines Erbteils ist ein notarieller Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Sorge vor hohen Notarkosten ist unbegründet: In vielen Fällen übernimmt Remedium die vollständigen Notarkosten.
Wir garantieren Ihnen eine transparente und faire Abwicklung – ohne versteckte Gebühren.

john vid paU1VFBky8Q unsplash scaled

Erbanteil verkaufen – was ist steuerlich zu beachten?

Wer seinen Erbanteil verkaufen möchte, stellt sich oft die Frage: Muss ich Steuern zahlen?
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Ihre Situation optimal zu gestalten.

mohamed hamdi hjNNS1ata94 unsplash scaled

Erbteil verkaufen – was gilt beim Vorkaufsrecht?

Beim Verkauf Ihres Erbteils an Remedium besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Miterben. Um dennoch ein faires Miteinander zu fördern, räumt Remedium den verbleibenden Miterben vertraglich ein Vorkaufsrecht ein – für den Fall, dass diese den Anteil Remediums zu einem späteren Zeitpunkt selbst erwerben möchten. Die gesamte Kommunikation mit allen Beteiligten übernehmen wir für Sie.
Dabei profitieren Sie von den besten und fairsten Konditionen am Markt – für eine Lösung, die Ihre Interessen ebenso wahrt wie den Familienfrieden.

getty images jh ZPpeBi88 unsplash scaled
ChatGPT Image 24. Mai 2025 08 22 02 1

Unsere Kunden fragen oft

Kann ich meinen Erbteil auch ohne Zustimmung der anderen verkaufen?

Ja – das ist gesetzlich möglich. Remedium begleitet Sie dabei Schritt für Schritt und sorgt für eine strukturierte, rechtssichere Abwicklung.

Das hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Zeitpunkt des Erbfalls oder der Nutzung der Immobilie. Remedium klärt diese Fragen gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern.

Neben finanzieller Liquidität bedeutet der Verkauf für viele vor allem emotionale Entlastung. Der Ausstieg aus einer angespannten Erbengemeinschaft schafft Klarheit und Frieden.

Der Markt für Erbanteile ist begrenzt – genau darauf hat sich Remedium spezialisiert und bietet eine faire, professionelle Lösung für den Ankauf solcher Anteile.

Die Notarkosten beim Verkauf eines Erbteils übernimmt Remedium in vielen Fällen. Für Sie entstehen keine versteckten Gebühren – volle Transparenz ist gegeben.

Ja. Ein Erbteil an einer Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden – auch ohne Zustimmung der anderen Miterben. Remedium hat sich auf den strukturierten Ankauf solcher Erbanteile spezialisiert und ermöglicht eine faire Lösung ohne zusätzliche Konflikte in der Erbengemeinschaft.

Der Erbteil ergibt sich aus dem Wert der Immobilie und der individuellen Erbquote. Grundlage ist in der Regel der aktuelle Verkehrswert, abzüglich bestehender Belastungen. Für eine realistische Einschätzung spielen zudem Nutzung, Zustand und Marktlage eine Rolle.