
Erbteil verkaufen: Einfach, fair und ohne Streit – mit Remedium
Lösen Sie Konflikte und profitieren Sie von Ihrem Vermögen
- Schnelle Auszahlung – Liquidität in wenigen Wochen
- Fairer Preis – dank Bewertung nach Ertragswertverfahren
- Kein Streit – Ausstieg ohne Teilungsversteigerung
- Absolute Rechtssicherheit – durch notariellen Anteilskauf
- Rundum-sorglos-Paket – wir kümmern uns um alles Weitere












<10
Wochen (bis zur Auszahlung)
0€
Versteckte Gebühren
100%
Ausschluss der Teilungsversteigerung

Warum sollte man einen Erbteil verkaufen?
Ein Erbteilverkauf kann in vielen Situationen sinnvoll sein – besonders dann, wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Konflikten oder Stillstand kommt. Miterben haben oft unterschiedliche Vorstellungen: Einer möchte das geerbte Haus verkaufen, ein anderer will es vermieten oder selbst nutzen. Solche Meinungsverschiedenheiten können die Verwaltung der Immobilie lähmen und verhindern, dass Vermögen sinnvoll genutzt wird.
Typische Gründe für den Verkauf eines Erbteils:
- Schnelle Liquidität: Sie möchten Ihren Erbanteil verkaufen, um z. B. persönliche Wünsche zu erfüllen, Schulden zu begleichen oder in andere Projekte zu investieren.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Viele unserer Kunden berichten aus Erfahrung, dass der Versuch, eine geerbte Immobilie gemeinsam zu verwalten, oft zu Auseinandersetzungen führt.
- Kein Interesse an der Immobilie: Nicht jeder hat den Wunsch oder die Möglichkeit, Immobilien zu verwalten oder zu vermieten.
- Unklare Zukunftspläne: Wenn nicht klar ist, wie mit dem Haus aus der Erbengemeinschaft umgegangen werden soll, bietet der Verkauf eine klare Lösung.
Erbanteil verkaufen – welche Möglichkeiten gibt es?
Wer seinen Erbanteil an einem Haus verkaufen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand, Konfliktrisiko und finanziellen Folgen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Optionen im Vergleich.
| Möglichkeit | Wie funktioniert es? | Dauer | Konfliktrisiko | Wertabschlag | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|---|---|
| Verkauf an Miterben | Der Erbanteil wird an andere Erben übertragen, die den Anteil auszahlen. | Mittel | Mittel | Gering | Einigkeit besteht und ausreichend Liquidität vorhanden ist |
| Externer Erbteilverkauf (Markt) | Verkauf des gesamten Erbteils an einen fremden Käufer ohne Zustimmung der Miterben. | Kurz | Mittel | Hoch | schneller Ausstieg wichtiger ist als der Preis |
| Teilungsversteigerung | Gerichtliche Versteigerung der Immobilie zur Auflösung der Erbengemeinschaft. | Lang | Sehr hoch | Hoch | keine Einigung mehr möglich ist (Eskalation) |
| Remedium-Lösung (strukturierter Anteilskauf) | Remedium kauft den Anteil verkaufswilliger Erben und bleibt langfristiger Miteigentümer. | Kurz–mittel | Niedrig | Gering | Streit vermieden und Planungssicherheit geschaffen werden soll |
So läuft der Verkauf von Anteilen an der Erbgemeinschaft mit Remedium ab
Einfach. Transparent. Rechtssicher. – Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung, vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung.
1. Erstkontakt & Ersteinschätzung
Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf – per Kontaktformular oder telefonisch. In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Situation und erhalten von uns eine Einschätzung, ob und wie ein Verkauf Ihres Erbteils möglich ist.
- Angaben zur Immobilie (Lage, Zustand etc.)
- Angaben zu Miterben und deren Haltung zur Immobilie


2. Indikatives Kaufangebot
Optional berücksichtigt:
- Bereits vorliegende Wertgutachten
- Nachlassübersicht (Vermögen & Verbindlichkeiten)
- Testament / Nachlassgericht-Korrespondenz
- Kopie des Erbscheins


3. Einbindung der Miterben
Mit Ihrer Zustimmung stellen wir unser Konzept den verbleibenden Miterben vor. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir deren Interessen und zeigen Wege auf, wie eine faire Lösung für alle Beteiligten möglich ist – bei wertorientiertem Erhalt der Immobilie ohne Teilungsversteigerung.


4. Due Diligence & finales Angebot
Wir fordern ergänzende Dokumente an, führen eine Objektbesichtigung durch und beauftragen externe Gutachter. Auf Basis dieser Prüfung erhalten Sie ein finales, verbindliches Angebot.


5. Vertragsvorbereitung & Notartermin
Vertraglich enthalten:
- Kauf Ihres Erbteils durch Remedium
- Ausschluss der Teilungsversteigerung
- Rundum-Sorglos-Verwaltung für verbleibende Miteigentümer


6. Notarielle Beurkundung & Kaufpreiszahlung
Nach Unterzeichnung wird der Vertrag notariell beurkundet. Sie erhalten den Kaufpreis unmittelbar nach Erfüllung der notariellen Fälligkeitsvoraussetzungen. Die Abwicklung der Grundbucheintragung und Kommunikation mit Ämtern übernehmen wir vollständig für Sie.


7. Sonderfall: Verkauf aus dem Ausland
Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, können Sie Ihren Erbteil verkaufen – z. B. über eine Vollmacht oder in Kooperation mit einem gleichgestellten Notar (z. B. in Österreich oder der Schweiz).


Win-win für Erbengemeinschaften
Ihre Remedium-Vorteile als veräußernder Miterbe

Schnelle Auszahlung
Statt jahrelanger Auseinandersetzungen erfolgt die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten.

Ihr Vermögen nutzen
Sie können sich Lebenswünsche erfüllen oder wichtige Ausgaben tätigen.

Ethischer Ausstieg
Sie scheiden mit einem reinen Gewissen aus der Gemeinschaft aus und bewahren den Familienfrieden.
Ihre Remedium-Vorteile als verbleibender Miteigentümer

Rundum-sorglos-Paket
Remedium übernimmt sämtliche Verwaltungsmaßnahmen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vermögensvermehrung
Durch wertorientierte Bewirtschaftung und energetische Sanierung wird der Immobilienwert gesteigert.

Keine Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich dauerhaft ausgeschlossen. Ihre Miteigentümerstellung bleibt erhalten.
Wie bestimme ich den Wert meines Erbteils?
Bevor Sie einen Erbteil verkaufen oder eine Auszahlung prüfen, sollten Sie wissen, welchen Wert Ihr Erbteil realistisch hat. Dabei geht es nicht nur um den Immobilienwert, sondern auch um Risiken, Kosten und die Situation in der Erbengemeinschaft.
1
Schritt 1: Wert der Immobilie ermitteln
Grundlage ist der aktuelle Verkehrswert der Immobilie.
- Vergleichswerte ähnlicher Immobilien in der Region
- Sachverständigengutachten
- Markt- und Lageeinschätzung (Zustand, Leerstand, Nutzung)
2
Schritt 2: Erbquote berücksichtigen
Ihr Erbteil ergibt sich aus:
Immobilienwert × Ihre Erbquote
Beispielrechnung Erbteil
Immobilienwert: 450.000 €
Ihre Erbquote: 1/3
Rechnerischer Erbteil:
450.000 € × 1/3 = 150.000 €
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Schritt 3: Belastungen & Kosten abziehen
Der rechnerische Wert ist nicht der Auszahlungswert.
- Bestehende Kredite oder Grundschulden
- Sanierungs- oder Instandhaltungsbedarf
- Laufende Kosten (Steuern, Versicherung, Leerstand)
- Streit- und Zeitrisiken innerhalb der Erbengemeinschaft
Beim Verkauf eines Erbteils entstehen für Käufer besondere Risiken.
Typische Gründe für Abschläge:
- Konflikte oder Blockaden in der Erbengemeinschaft
- Keine alleinige Verfügung über die Immobilie
- Unklare Dauer bis zur Verwertung
- Notar-, Steuer- und Verwaltungskosten
- Wirtschaftliches Risiko für den Käufer
Wie Remedium den Erbteil fair bewertet
- Immobilie & Marktumfeld
- Erbquote & Nutzung
- Konfliktlage in der Erbengemeinschaft
- Ziel: faire Auszahlung ohne Eskalation
Klarheit & Sicherheit beim Erbteilverkauf
Mit Remedium verkaufen Sie Ihren Erbanteil sorgenfrei – ohne Bankenstress, mit transparenten Kosten und steuerlicher Klarheit.
Welche Bank kauft Erbanteile?
Klassische Banken kaufen in der Regel keine Erbanteile an Immobilien. Zu komplex, zu konfliktreich, zu riskant.
Remedium bietet hier eine echte Lösung: Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Erbanteilen aus Erbengemeinschaften – diskret, rechtssicher und zu fairen Konditionen.


Erbteil verkaufen – welche Notarkosten entstehen?
Beim Verkauf eines Erbteils ist ein notarieller Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Sorge vor hohen Notarkosten ist unbegründet: In vielen Fällen übernimmt Remedium die vollständigen Notarkosten.
Wir garantieren Ihnen eine transparente und faire Abwicklung – ohne versteckte Gebühren.


Erbanteil verkaufen – was ist steuerlich zu beachten?
Wer seinen Erbanteil verkaufen möchte, stellt sich oft die Frage: Muss ich Steuern zahlen?
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Ihre Situation optimal zu gestalten.


Erbteil verkaufen – was gilt beim Vorkaufsrecht?
Beim Verkauf Ihres Erbteils an Remedium besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Miterben. Um dennoch ein faires Miteinander zu fördern, räumt Remedium den verbleibenden Miterben vertraglich ein Vorkaufsrecht ein – für den Fall, dass diese den Anteil Remediums zu einem späteren Zeitpunkt selbst erwerben möchten. Die gesamte Kommunikation mit allen Beteiligten übernehmen wir für Sie.
Dabei profitieren Sie von den besten und fairsten Konditionen am Markt – für eine Lösung, die Ihre Interessen ebenso wahrt wie den Familienfrieden.



Unsere Kunden fragen oft
Kann ich meinen Erbteil auch ohne Zustimmung der anderen verkaufen?
Ja – das ist gesetzlich möglich. Remedium begleitet Sie dabei Schritt für Schritt und sorgt für eine strukturierte, rechtssichere Abwicklung.
Ist der Verkauf eines Erbteils steuerpflichtig?
Das hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Zeitpunkt des Erbfalls oder der Nutzung der Immobilie. Remedium klärt diese Fragen gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern.
Was bringt mir der Verkauf meines Erbteils wirklich?
Neben finanzieller Liquidität bedeutet der Verkauf für viele vor allem emotionale Entlastung. Der Ausstieg aus einer angespannten Erbengemeinschaft schafft Klarheit und Frieden.
Wer kauft überhaupt einzelne Erbanteile an Immobilien?
Der Markt für Erbanteile ist begrenzt – genau darauf hat sich Remedium spezialisiert und bietet eine faire, professionelle Lösung für den Ankauf solcher Anteile.
Welche Kosten entstehen beim Verkauf meines Erbteils?
Die Notarkosten beim Verkauf eines Erbteils übernimmt Remedium in vielen Fällen. Für Sie entstehen keine versteckten Gebühren – volle Transparenz ist gegeben.
Kann ich meinen Erbteil an einer Immobilie verkaufen?
Ja. Ein Erbteil an einer Immobilie kann grundsätzlich verkauft werden – auch ohne Zustimmung der anderen Miterben. Remedium hat sich auf den strukturierten Ankauf solcher Erbanteile spezialisiert und ermöglicht eine faire Lösung ohne zusätzliche Konflikte in der Erbengemeinschaft.